Tahitianischer Zoll

Zollerklärung: Bei der Ankunft in Französisch-Polynesien müssen Sie alle Waren angeben, die Sie mit sich führen und gegebenenfalls anfallenden Zoll oder Steuern an das Zollamt bezahlen. Allerdings ist es möglich, dass einige Waren und Gegenstände zollfrei eingeführt werden können, siehe die untenstehende Liste (Einkäufe oder Geschenke).

Einreiseformalitäten

Alle Einkäufe müssen deklariert und die entsprechenden Abgaben beim Zollamt entrichtet werden. Beachten Sie bei der Ein- oder Ausreise in Französisch-Polynesien, dass einige Waren speziellen Bestimmungen unterliegen. Hier können Sie die Liste der Gegenstände einsehen: www.tahiti-aeroport.pf

Die Generaldirektion für Zoll und indirekte Steuern hält auch Informationen auf der Website des Französischen Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie bereit: www.polynesie-francaise.pref.gouv.fr


Verschiedene Gegenstände und Waren

     Tabak   Menge
Zigaretten 200 Stück
Zigarillos 100 Stück
Zigarren 50 Stück
Pfeifentabak 250 g

 

Alkoholische Getränke Menge
Champagner ≤ 4 Liter
Wein, Schaumwein, natürlicher Süßwein, Likörwein und Aperitife auf Weinbasis. ≤ 4 Liter
Bier, Cidre oder Birnenwein ≤ 2 Liter
Oder andere Alkoholika (es können 2 Liter Champagner oder Wein hinzugefügt werden). ≤ 2 Liter
Oder Zwischenprodukte ≤ 2 Liter

Weitere Waren & Geld (pro Person)

Ab 15 Jahren und älter   F.CFP 30.000,-
Unter 15 Jahren F.CFP 15.000,-

 

(*) Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Tabak noch Alkohol einführen.
Für weitere Informationen fragen Sie am besten noch vor Ihrer Abreise beim Zollservice nach,
Tel.: (689) 40.50.55.50, oder im Internet unter www.douane.gouv.fr


Zollbestimmungen

Alle Gegenstände, die Reisende für ihren persönlichen Bedarf mitbringen, sind zollfrei – vorausgesetzt, sie sind nicht verboten und werden innerhalb von sechs Monaten wieder aus Französisch-Polynesien ausgeführt. Telefone und Radios benötigen eine Einfuhrlizenz und bestimmte Tier- und Pflanzenarten stehen unter Schutz und dürfen nicht ausgeführt werden.  Der Import folgender Dinge ist verboten: lebende Tiere, Pflanzen oder Samen, Blumen, Früchte und Kulturperlen, die nicht aus Französisch-Polynesien stammen. Selbstverständlich umfasst das Einfuhrverbot auch alle Waffen, Munition und Drogen.