Einreiseformalitäten
Alle Einkäufe müssen deklariert und die entsprechenden Abgaben beim Zollamt entrichtet werden. Beachten Sie bei der Ein- oder Ausreise in Französisch-Polynesien, dass einige Waren speziellen Bestimmungen unterliegen. Hier können Sie die Liste der Gegenstände einsehen: www.tahiti-aeroport.pf
Die Generaldirektion für Zoll und indirekte Steuern hält auch Informationen auf der Website des Französischen Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie bereit: www.polynesie-francaise.pref.gouv.fr
Verschiedene Gegenstände und Waren
Tabak | Menge |
Zigaretten | 200 Stück |
Zigarillos | 100 Stück |
Zigarren | 50 Stück |
Pfeifentabak | 250 g |
Alkoholische Getränke | Menge |
Champagner | ≤ 4 Liter |
Wein, Schaumwein, natürlicher Süßwein, Likörwein und Aperitife auf Weinbasis. | ≤ 4 Liter |
Bier, Cidre oder Birnenwein | ≤ 2 Liter |
Oder andere Alkoholika (es können 2 Liter Champagner oder Wein hinzugefügt werden). | ≤ 2 Liter |
Oder Zwischenprodukte | ≤ 2 Liter |
Weitere Waren & Geld (pro Person)
Ab 15 Jahren und älter | F.CFP 30.000,- |
Unter 15 Jahren | F.CFP 15.000,- |
(*) Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Tabak noch Alkohol einführen.
Für weitere Informationen fragen Sie am besten noch vor Ihrer Abreise beim Zollservice nach,
Tel.: (689) 40.50.55.50, oder im Internet unter www.douane.gouv.fr
Zollbestimmungen
Alle Gegenstände, die Reisende für ihren persönlichen Bedarf mitbringen, sind zollfrei – vorausgesetzt, sie sind nicht verboten und werden innerhalb von sechs Monaten wieder aus Französisch-Polynesien ausgeführt. Telefone und Radios benötigen eine Einfuhrlizenz und bestimmte Tier- und Pflanzenarten stehen unter Schutz und dürfen nicht ausgeführt werden. Der Import folgender Dinge ist verboten: lebende Tiere, Pflanzen oder Samen, Blumen, Früchte und Kulturperlen, die nicht aus Französisch-Polynesien stammen. Selbstverständlich umfasst das Einfuhrverbot auch alle Waffen, Munition und Drogen.